Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1991 - 8 B 51.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14838
BVerwG, 13.05.1991 - 8 B 51.91 (https://dejure.org/1991,14838)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1991 - 8 B 51.91 (https://dejure.org/1991,14838)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1991 - 8 B 51.91 (https://dejure.org/1991,14838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,14838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Umlage des Unterhaltungsaufwandes für Gewässer zweiter Ordnung auf die Einwohner einer Gemeinde

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 8 B 51.91
    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Sache nur dann, wenn sie "eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von ... allgemeiner Bedeutung aufwirft" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) und wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961, a.a.O. S. 91).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß in der Beschwerdeschrift "dargelegt", d.h. näher "erläutert" werden (Beschluß vom 2. Oktober 1961, a.a.O. S. 91 f.).

  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 8 B 51.91
    Auch in einem solchen Fall müssen vielmehr konkrete, in dem angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserhebliche und bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen des revisiblen Rechts bezeichnet werden (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 9 S. 2 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 8 B 51.91
    Namentlich wird eine Rechtsfrage des irrevisiblen Rechts nicht schon dadurch zu einer grundsätzlichen Frage des revisiblen Rechts, daß geltend gemacht wird, das Berufungsgericht habe die Frage unter Verletzung von Bundesrecht beantwortet (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 19 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 8 B 51.91
    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Sache nur dann, wenn sie "eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von ... allgemeiner Bedeutung aufwirft" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) und wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961, a.a.O. S. 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht